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Hinweisgeber:innen-Meldesystem

SES

Unsere SPAR-Grundsätze

Sie bilden die Grundlage für unser Unternehmensleitbild und unser Compliance-Verständnis. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. So ist es auch in unseren internen Richtlinien verankert.

Hinweisgeber:innen-Meldesystem (Whistleblowing-System)

Das Hinweisgeber:innen-Meldesystem der Unternehmensgruppe SPAR (in Folge kurz "SPAR-Gruppe") umfasst folgende Gesellschaften:

  • SPAR Österreichische Warenhandels-AG
  • INTERSPAR Gesellschaft m.b.H.
  • Maximarkt Handels-Gesellschaft m.b.H.
  • HERVIS Sport- und Modegesellschaft m.b.H.
  • SPAR Business Services GmbH
  • VD SPAR Versicherungsdienst-Gesellschaft m.b.H. 
  • SES Spar European Shopping Centers GmbH
  • SES Center Management GmbH
  • SIMPEX Import Export GmbH

Das Hinweisgeber:innen-Meldesystem soll helfen, unseren Werten jederzeit gerecht zu werden. Oberstes Ziel ist, den nachhaltigen Erfolg der SPAR-Gruppe zu sichern und auszubauen, sowie Schäden von ihr abzuwenden. Das Hinweisgeber:innen-Meldesystem dient somit dem Schutz unserer Unternehmen sowie unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen.

Möchten Sie uns als Kundin oder Kunde einen Hinweis mitteilen, bitten wir Sie, dies über das jeweilige Serviceteam durchzuführen:
Für SPAR, INTERSPAR, MAXIMARKT und SES an https://www.spar.at/service/kontakt
Für den INTERSPAR-Onlineshop an https://www.interspar.at/shop/lebensmittel/contact
Für HERVIS an https://www.hervis.at/store/contact

Datenschutz

Der Schutz von Daten und Informationssystemen ist für die SPAR-Gruppe seit je her ein wichtiges Anliegen, welches wir bei allen unseren Geschäftsbeziehungen und auch gegenüber unseren Mitarbeitenden stets berücksichtigen. Dementsprechend behandeln wir personenbezogene Daten vertraulich und im Einklang mit den Datenschutzvorschriften. Weiters investieren wir laufend in Sicherheitsmaßnahmen, um den Schutz unserer Informationssysteme und der darin befindlichen Daten bestmöglich zu gewährleisten.

Ein eigenes, für die Informations- und Datensicherheit zuständiges, Team beschäftigt sich in der SPAR-Gruppe mit der Einführung, dem Betrieb und der laufenden Verbesserung von Informationssicherheitsmaßnahmen.

Weitere Informationen betreffend Datenschutz in Zusammenhang mit dem Hinweisgeber:innen-Meldesystem finden Sie in der Datenschutzerklärung zum Hinweisgeber:innen-Meldesystem.

Erkennen von Verstößen als Vorteil für uns alle

Das Hinweisgeber:innen-Meldesystem dient der Einmeldung von Verstößen in nachstehendem Zusammenhang:

  • Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung bestimmter strafbarer Handlungen im Bereich der Korruption
  • Bestechlichkeit
  • Vorteilsannahme
  • Vorteilsannahme zur Beeinflussung
  • Bestechung
  • Vorteilszuwendung
  • Vorteilszuwendung zur Beeinflussung
  • Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten
  • Schutz der Privatsphäre, Datenschutz sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Öffentliche Gesundheit
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts
  • Verbotene Intervention
  • Finanzdienstleistungen und Versicherungen
  • Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
  • Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV
  • Missbrauch der Amtsgewalt
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften iSd Art 26 AEUV, Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen,welche die Körperschaftssteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftssteuerrechts zuwiderläuft

Potentielle Verstöße im Sinne des "Whistleblowing-Gesetzes" müssen frühzeitig erkannt und aufgearbeitet werden, damit ein etwaiges Fehlverhalten schnellstmöglich abgestellt werden kann. Wir sind daher unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen dankbar, wenn sie uns auf mögliche Verstöße hinweisen. Zu diesem Zweck haben wir ein gesichertes Hinweisgeber:innen-Meldesystem eingerichtet. So können Hinweise von jedem Standort und rund um die Uhr abgegeben werden: sicher, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Um zum Hinweisgeber:innen-Meldesystem zu gelangen, klicken Sie bitte hier oder scrollen Sie nach unten.

Warum soll ich eine Meldung abgeben?

Von unseren Mitarbeitenden sowie von unseren Geschäftspartner:innen erwarten wir ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Gesetzliche Bestimmungen, verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. Haben Sie zum Beispiel korrupte Verhaltensweisen, Verstöße gegen Verbraucherschutz oder die öffentliche Gesundheit sowie Belange zu Produktsicherheit und -konformität festgestellt, dann nutzen Sie die Möglichkeit der Meldung über dieses Hinweisgeber:innensystem und teilen Sie uns Ihre Informationen mit.

Welche Meldungen helfen Ihnen und uns?

Hinweisgeber:innen steht das Meldesystem zur Verfügung, wenn sie auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände und der ihnen verfügbaren Informationen hinreichende Gründe für die Annahme haben, dass die Hinweise wahr sind. Um Vorwürfen nachgehen zu können, benötigen wir spezifische Informationen zu konkreten Sachverhalten. Die Hinweise sollen daher möglichst nachprüfbar und stichhaltig sein.

Welche Gesellschaften der SPAR-Gruppe nehmen an dem Hinweisgeber:innen-Meldesystem teil?

Es nehmen folgende Gesellschaften der SPAR-Gruppe daran teil:

  • SPAR Österreichische Warenhandels-AG
  • INTERSPAR Gesellschaft m.b.H.
  • Maximarkt Handels-Gesellschaft m.b.H.
  • HERVIS Sport- und Modegesellschaft m.b.H.
  • SPAR Business Services GmbH
  • VD SPAR Versicherungsdienst-Gesellschaft m.b.H.
  • SES Spar European Shopping Centers GmbH
  • SES Center Management GmbH
  • SIMPEX Import Export GmbH

Wie läuft eine Meldung ab?

Wenn Sie eine Meldung (namentlich und vertraulich oder anonym) senden möchten, füllen Sie bitte nachfolgend angeführtes Meldeformular aus und beschreiben darin den Vorfall, den Sie melden möchten.

Der Meldeprozess umfasst nur wenige Schritte bzw. Fragen:

  1. Zunächst werden Sie gebeten, das Unternehmen auszuwählen, welches Ihre Meldung betrifft.
  2. Im nächsten Pflichtfeld wird nach Ihrer Beziehung zum Unternehmen gefragt. Sie können Meldungen als Mitarbeiter:in, Praktikant:in und Auszubildende, sowie als Bewerber:in oder überlassene Arbeitskraft erstatten. Der Weiteren können Lieferant:innen oder Geschäftspartner:innen sowie Gesellschafter:innen, Anteilseigner:innen oder Mitglieder eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans Meldungen einbringen.
  3. Im nächsten Feld werden Sie nach dem Schwerpunkt Ihrer Meldung bzw. dem Meldethema gefragt.
  4. Innerhalb der Frage 4 formulieren Sie bitte Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten nachfolgend Fragen zu dem betreffenden Fall über einfache Antwortauswahlmöglichkeiten. Für den freien Text haben Sie 4.000 Zeichen zur Verfügung, was in etwa einer vollgeschriebenen A4-Seite entspricht.
  5. Des Weiteren wird um die Angabe gebeten, ob bereits jemand über den Vorfall informiert wurde bzw. wer darüber informiert wurde und ob es Zeugen gibt.
  6. Im letzten Punkt werden Sie gefragt, ob Sie Ihren Namen und/oder Kontaktdaten angeben möchten oder Sie lieber vollkommen anonym eine Meldung abgeben möchten. 
  7. Wenn Sie eine Meldung abgegeben haben, werden Ihre Angaben bzw. wird Ihre Meldung an unser "Whistleblowing-Komitee", welches zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet ist, weitergeleitet.
  8. Haben Sie bei der Durchführung der Meldung Ihre Kontaktdaten eingetragen, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen die Information, dass Ihre Meldung bei uns eingelangt ist und in weiterer Folge bearbeitet wird.
  9. Das "Whistleblowing-Komitee" bzw. diese Personen bewerten die eingelangte Meldung und überprüfen sie auf deren Stichhaltigkeit innerhalb von 3 Monaten.
  10. Bei stichhaltigen Angaben werden spätestens nach 3 Monaten Folgemaßnahmen ergriffen oder die Meldung zurückgewiesen. Jedenfalls wird Ihnen das Ergebnis der Bearbeitung bekannt gegeben, sofern Sie Kontaktdaten angegeben haben, über die Sie informiert werden können.

Alternativ können Sie uns auch gerne Ihre Meldung per Post zukommen lassen. Die Adresse dafür lautet:

SPAR Österreichische Warenhandels-AG
z.Hd. Whistleblowing
Europastraße 3
5015 Salzburg 

INTERSPAR Gesellschaft m.b.H.
z.Hd. Whistleblowing
Europastraße 3
5015 Salzburg 

Maximarkt Handels-Gesellschaft m.b.H.
z.Hd. Whistleblowing
Europastraße 3
5015 Salzburg 

HERVIS Sport- und Modegesellschaft m.b.H.
z.Hd. Whistleblowing
Europastraße 3
5015 Salzburg 

SPAR Business Services GmbH
z.Hd. Whistleblowing
Europastraße 3
5015 Salzburg 

VD SPAR Versicherungsdienst-Gesellschaft m.b.H.
z.Hd. Whistleblowing
Europastraße 3
5015 Salzburg 

SES Spar European Shopping Centers GmbH
z.Hd. Whistleblowing
Europastraße 3
5015 Salzburg 

SES Center Management GmbH
z.Hd. Whistleblowing
Europastraße 3
5015 Salzburg 

SIMPEX Import Export GmbH
z.Hd. Whistleblowing
Europastraße 3
5015 Salzburg 

Wir behandeln persönliche Daten jeglicher Art – von Mitarbeitenden, Geschäftspartner:innen, etc. – vertraulich und im Einklang mit den Datenschutzvorschriften.

Wie bekomme ich eine Rückmeldung?

Oberstes Prinzip des Meldesystems ist der Schutz der Hinweisgeber:innen. Wenn Sie eine vertrauliche bzw. nicht-anonyme Meldung abgeben, erhalten Sie über die von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben unsere Rückmeldungen.

Wenn Sie Ihren Namen nicht bekannt geben wollen, aber dennoch Rückmeldungen erhalten möchten, können Sie auch eine Mailadresse angeben, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglicht (bspw. ein zuvor bei @hotmail.com, @gmail.com oder @gmx.at angelegtes Mailkonto, das keine Rückschlüsse auf Ihren Namen zulässt).

Über eine solche Mailadresse würden wir Sie in diesem Fall informieren bzw. Rückmeldungen durchführen. Sie können aber auch anonyme Meldungen abgeben, ohne Angabe von Kontaktdaten. In diesen Fällen können wir jedoch keine Rückmeldungen an Sie durchführen.